Allgemeine Geschäftsbedingungen von Planungsbüro Stüber GmbH

§ 1
Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen

Planungsbüro Stüber GmbH erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit zwischen dem Kunden und der Planungsbüro Stüber GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn ich deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2
Angebote

(1) Angebote der Planungsbüro Stüber GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, Konstruktionen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. dürfen nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vervielfältigt, nachgeahmt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 3
Zustandekommen von Verträgen

Der Vertrag zwischen Planung Bautechnik Nico Stüber und dem Kunden kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot vom Planungsbüro Stüber GmbH annimmt oder ich ein Angebot des Kunden schriftlich bestätigen oder ich nach Erteilung eines Auftrages durch den Kunden die beauftragten Leistungen erbringen. Enthält eine Auftragsbestätigung von Planungsbüro Stüber GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als von dem Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

§ 4
Pflichten und Rechte

(1) Der Inhalt der von Planungsbüro Stüber GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus meinem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Von mir angegebene Leistungszeiten verstehen sich als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die Erbringung von Teilleistungen durch mich ist zulässig.

(3) Nach Beendigung der Leistungen und deren Honorierung hat Planungsbüro Stüber GmbH dem Kunden auf Verlangen die genehmigten Bauvorlagen, Kopien der Original-Zeichnungen und sonstige Unterlagen auszuhändigen. Die Aufbewahrungspflicht endet fünf Jahre nach Beendigung der Leistungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu fördern, insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Weisungen an die übrigen am Bau Beteiligten darf er nur im Einvernehmen mit mir erteilen, soweit meine Aufgabenbereiche betroffen sind.

(5) Planungsbüro Stüber GmbH übernimmt keine Garantie in Bezug auf die Richtigkeit von Kostenermittlungen. Eine Obergrenze für die Baukosten ist mit so ermittelten Beträgen nicht verbunden. Ebenfalls sind die ermittelten Kosten keine Beschaffenheit des zu erbringenden Werkes. Sobald und soweit für mich in den einzelnen Planungsphasen Baukostenabweichungen erkennbar sind, werde ich den Kunden hierauf unter Nennung der Gründe hinweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zur Kosteneinsparung oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen, unterbreiten.

(6) Planungsbüro Stüber GmbH wird die Pläne rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der im jeweiligen Plan enthaltenen Leistung – an den Kunden zur Prüfung vorlegen. Der Kunde prüft die Pläne unverzüglich und gibt sie frei bzw. leitet sie mit Änderungsanmerkungen zurück. Nach den Plänen darf erst nach Freigabe durch den Kunden gebaut werden.

§ 5
Zahlungen

(1) Der Kunde ist auf Anforderung zu Abschlagszahlungen nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen verpflichtet.

(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preisangaben von Planungsbüro Stüber GmbH netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig.

(4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen ich lediglich erfüllungshalber an.

§ 6
Urheber- und Eigentumsrechte

Ich behalte mir das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen von Planungsbüro Stüber GmbH vor. Der Kunde erkennt an, dass die im Zuge der Vertragserfüllung von mir übergebenen Unterlagen, Konstruktionen, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. urheberrechtlich geschützt sind und das Urheberrecht bei Planungsbüro Stüber GmbH verbleibt. Ich übertrage dem Kunden die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken nur in dem Umfange, in dem die Übertragung zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist. Die Weitergabe der urheberrechtlich geschützten Werke an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Planungsbüro Stüber GmbH ist unzulässig. Das gleiche gilt für die Veränderung, Nachahmung oder Vervielfältigung derartiger urheberrechtlich geschützter Werke.

§ 7
Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Planung Bautechnik Nico Stüber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Leistungen, die der Kunde mir schuldet, ist nur wegen solcher Ansprüche zulässig, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8
Abnahme

(1) Die Leistungen von Planungsbüro Stüber GmbH sind nach im Wesentlichen vertragsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistung, spätestens nach Leistungsphase 8 abzunehmen. Leistungen der Leistungsphase 9 werden gesondert abgenommen. Teilabnahmen sind auf Antrag zulässig.

(2) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, den erreichten Leistungsstand gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.

§ 9
Haftung

1. Die vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss wird wie folgt beschränkt, wobei die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen mir obliegt:

Planungsbüro Stüber GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit ich wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. Eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer von mir gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels werden durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berührt.

2. Will der Kunde die Planungsbüro Stüber GmbH wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch nehmen, kann verlangt werden, dass die Beseitigung des Schadens an die Planungsbüro Stüber GmbH übertragen wird. Werde ich wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, könnte ich vom Kunden verlangen, dass er sich gemeinsam mit mir außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.

§ 10
Form

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Willenserklärungen, insbesondere Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abgedungen wird. Ausreichend zur Wahrung dieser Form ist die Abgabe von Erklärungen per E-Mail oder Telefax.

§ 11
Datenschutz

Ich bin berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 BDSG.

§ 12
Referenzen

Soweit der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt, ist die Planungsbüro Stüber GmbH berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten sowie in der eigenen Werbung als Referenzadresse zu nennen.

§ 13
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde und Planung Bautechnik Nico Stüber verpflichten sich, in einem solchen Fall einer Bestimmung zuzustimmen, die dem Zweck der unwirksamen/lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 14
Erfüllungsort, Mediation, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Breitscheid.

Alle im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden auftretenden Konflikte werden bei Scheitern direkter Verhandlungen in einem Mediationsverfahren nach den Regeln der Mediationsordnung der DIRO-EWIV in Hamburg, Große Bleichen 32, 20354 Hamburg (Mediationsordnung DIRO) zu lösen versucht. Direkte Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn beide Parteien sich hierüber einig sind oder wenn eine Partei unter Hinweis auf diese Klausel eine Verhandlungsfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese Frist ohne Einigung verstrichen ist. Ausgenommen sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Bei Scheitern der Mediation ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten 53547 Breitscheid.